Honorar
Die Gebührenordnung ab 11.2022

Alle niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet, die (Mindest-)sätze der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) einzuhalten.
Bevor Sie sich in eine Preisdiskussion mit uns stürzen, sollte Ihnen bewusst sein, dass die GOT vom Bundesrat verabschiedetes, geltendes Recht mit empfindlicher Strafandrohung für uns (bei Nichteinhalten) ist.
Die aktuelle Gebührenordnung ab 22.11.2022 können Sie HIER als pdf [1.911 KB]
öffnen/herunterladen.
Die Behandlungskosten für Ihr Tier hängen von der Art der Behandlung und von der Tierart ab.
Unsere Leistungen werden nach der aktuellen Tierärztlichen Gebührenordnung (zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer) abgerechnet.
Jeder Tierarzt ist verpflichtet sich an die in der GOT genannten Höchst- und Mindestpreise zu halten! So dass Sie sicher sein können, dass unsere Preise vergleichbar und fair sind.
Die Bezahlung erfolgt nach jeder Behandlung in bar oder per EC-Karte im Telecash-Verfahren.
Beachten Sie bei den Preisangaben, dass in der Regel weitere Kosten für Voruntersuchungen, Medikamente und OP-Materialien hinzukommen! Auch können bei einer länger andauernden Behandlung als üblich, Mehrkosten entstehen. Sie sollten sich daher grundsätzlich vor Beginn der Behandlung des Tieres über die zu erwartenden Kosten informieren.
Selbstverständlich haben Sie das Recht auf eine ordnungsgemäße Rechnung, in der das Datum der Untersuchung, die Tierart, die Diagnose und die vollzogenen Untersuchungen niedergeschrieben sind.